Die Aufhebung des Denkmalschutzes hat nicht automatisch den Abriss der Kirche St. Peter zur Folge, sondern fließt in die weitere Entwicklung des Immoibilenkonzepts ein.
Zu diesem Zeitpunkt hat der Pfarreirat bereits festgelegt, dass die Pfarrei St. Franziskus sich am Ende eines längeren Prozesses auf einen zentralen Standort, an dem sich das kirchliche Leben konzentriert, hin entwickelt.
Der Pfarreirat hat noch nicht über die Auswahl eines Standortes beraten. Dies geschieht im weiteren Immobilienprozess.
Die Entscheidung des Pfarreirates im Wortlaut:
„Zum Endes des Immobilienprozesses hat die Pfarrei St. Franziskus einen Standort entwickelt (statt bisher drei). Es sollen an diesem Ort die Kirche, das Pfarrbüro und ein zentraler größerer Versammlungsraum bestehen bleiben. Langfristig werden an diesem Ort auch wichtige größere Aktivitäten gebündelt werden. Nach Entscheidung werden die beiden anderen Kirchen verabschiedet, sobald ein pastoral qualifiziertes Umnutzungskonzept besteht. Nach Verabschiedung der beiden Kirchen sollen – so lange bedarf ist und Ressourcen (personell, finanziell) zur Verfügung stehen – an den zwei Kirchorten bzw. in den Stadtteilen Räume für Begegnung und Gebet bestehen bleiben oder im Ersatz neu entstehen.“
Die Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen.