Pfarreirat
Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Gremium der Pfarrgemeinde für pastorale Belange und das Gemeindeleben im Allgemeinen. Er bestimmt beispielsweise inhaltliche Schwerpunkte für bestimmte Zeiträume, setzt Akzente und trifft Entscheidungen, etwa in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit. Jedes Mitglied der Pfarrgemeinde hat die Möglichkeit, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Neben den derzeit zehn gewählten Mitgliedern gehören dem Rat vier Mitglieder aufgrund ihrer Ämter an, ebenso wie ein berufenes Mitglied und 1 Vertreter des Kirchenvorstands als beratendes Mitglied. Die monatlichen Sitzungen sind öffentlich.